Sie stehen kurz vor einer Bestandsprüfung
zum Datenschutz?
Wir unterstützen Sie!
Die jeweilige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz kontrolliert nach § 38
die Ausführung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anderer Vorschriften
über den Datenschutz im Unternehmen. Darüber hinaus unterstützt die
zuständige Aufsichtsbehörde die verantwortliche Stelle und den beauftragten
für den Datenschutz mit Rücksicht auf deren unternehmensspezifischen
Bedürfnissen. Der Aufsichtsbehörde sind die zur Erfüllung ihrer Aufgaben
erforderlichen Auskünfte unverzüglich zu erteilen.
Welche Auskünfte müssen Sie bei einer Bestandsprüfung vorhalten?
- organisatorische und technische Maßnahmen zum Datenschutz und zur
Datensicherheit
- ein aktuelles Verfahrensverzeichnis
- eine Übersicht über alle Auftragsdatenverarbeitungsverträge
- eine Übersicht über alle Funktionsübertragungen
Eine Bestandsaufnahme zum Datenschutz bzw. ein Datenschutzaudit eignen sich
sehr gut um auf eine Bestandsprüfung vorbereitet zu sein und Betroffenen und
Mitarbeitern eine größt mögliche Transparenz in Bezug auf den Umgang mit
personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen zu geben.

Beratungstermin? – Schaffen Sie Vertrauen, rufen Sie uns an, wir beraten
Sie gern!
Das Bundesdatenschutzgesetz sieht nach § 43 BDSG Bußgelder in der Höhe von
bis zu 300.000 Euro vor. Bußgelder werden bei Ordnungswidrigkeiten verhängt.
Ordnungswidrig verhält sich wer, vorsätzlich oder fahrlässig handelt!
Handelnde Person ist vorrangig die verantwortliche Stelle in
nicht-öffentlichen Unternehmen. Fahrlässigkeit wird bereits dann
vorausgesetzt, wenn die verantwortliche Stelle nicht Ihren
innerbetrieblichen Kontrollpflichten nachkommt. Der Datenschutzbeauftragte
zeigt Schwachstellen in der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten innerhalb des Unternehmens auf und macht Vorschläge
zur Verbesserung. Entscheiden Sie sich jetzt für einen
Datenschutzbeauftragten und gehen Sie sicher in die nächste Bestandsprüfung
durch die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz und die
Datensicherheit.
Die für die Bestandsprüfung durch die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
und die Datensicherheit benötigten Betriebsunterlagen ermöglichen Ihnen
darüber hinaus ein sicheres Auftreten auch anderen Aufsichten gegenüber.
Hier seine für das Gesundheits- und Sozialwesen der Medizinische Dienst der
Krankenkassen und die Heimaufsicht genannt. Auch können bei einem
funktionierenden Datenschutzmanagementsystem Auskunftsersuchen von
Betroffenen schnell und zufrieden stellend Bearbeitet werden.
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