Sie stehen kurz vor einer Bestandsprüfung zum Datenschutz?

Wir unterstützen Sie!

Die jeweilige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz kontrolliert nach § 38 die Ausführung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anderer Vorschriften über den Datenschutz im Unternehmen. Darüber hinaus unterstützt die zuständige Aufsichtsbehörde die verantwortliche Stelle und den beauftragten für den Datenschutz mit Rücksicht auf deren unternehmensspezifischen Bedürfnissen. Der Aufsichtsbehörde sind die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte unverzüglich zu erteilen.

Welche Auskünfte müssen Sie bei einer Bestandsprüfung vorhalten?

- organisatorische und technische Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit
- ein aktuelles Verfahrensverzeichnis
- eine Übersicht über alle Auftragsdatenverarbeitungsverträge
- eine Übersicht über alle Funktionsübertragungen

Eine Bestandsaufnahme zum Datenschutz bzw. ein Datenschutzaudit eignen sich sehr gut um auf eine Bestandsprüfung vorbereitet zu sein und Betroffenen und Mitarbeitern eine größte mögliche Transparenz in Bezug auf den Umgang mit personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen zu geben.



Beratungstermin? – Schaffen Sie Vertrauen, rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern!

Das Bundesdatenschutzgesetz sieht nach § 43 BDSG Bußgelder in der Höhe von bis zu 300.000 Euro vor. Bußgelder werden bei Ordnungswidrigkeiten verhängt. Ordnungswidrig verhält sich wer, vorsätzlich oder fahrlässig handelt! Handelnde Person ist vorrangig die verantwortliche Stelle in nicht-öffentlichen Unternehmen. Fahrlässigkeit wird bereits dann vorausgesetzt, wenn die verantwortliche Stelle nicht Ihren innerbetrieblichen Kontrollpflichten nachkommt. Der Datenschutzbeauftragte zeigt Schwachstellen in der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten innerhalb des Unternehmens auf und macht Vorschläge zur Verbesserung. Entscheiden Sie sich jetzt für einen Datenschutzbeauftragten und gehen Sie sicher in die nächste Bestandsprüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz und die Datensicherheit.

Die für die Bestandsprüfung durch die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz und die Datensicherheit benötigten Betriebsunterlagen ermöglichen Ihnen darüber hinaus ein sicheres Auftreten auch anderen Aufsichten gegenüber. Hier seine für das Gesundheits- und Sozialwesen der Medizinische Dienst der Krankenkassen und die Heimaufsicht genannt. Auch können bei einem funktionierenden Datenschutzmanagementsystem Auskunftsersuchen von Betroffenen schnell und zufrieden stellend Bearbeitet werden.

Adresse

  • Datenschutzbüro Gass & Gimbel
  • Bernsdorfer Straße 10
  • 01945 Ruhland

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